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iStromverteiler EEG, "Drittmengen abgrenzen leicht gemacht" SiRoX Steckdosenkombination

Produktinformationen "iStromverteiler EEG, "Drittmengen abgrenzen leicht gemacht" SiRoX Steckdosenkombination"

Profitiert Ihr Unternehmen beim Bezug oder der Eigenerzeugung elektrischer Energie von Umlageprivilegien, müssen ab 01. Januar 2022 Drittstrommengen eichrechtskonform abgegrenzt werden. 
Hierbei gelten spezielle Anforderungen an die Messtechnik und an den entsprechenden Nachweis.
Dadurch wird eine präzise Erfassung, Zuordnung und Dokumentation von Stromverbräuchen zur korrekten Berechnung Ihrer EEG-Umlage unausweichlich. 

Mit dem intelligenten Stromverbraucher erfassen Sie Ihre EEG-umlagenrelevanten Strommengen eichrechtskonform – mit und ohne Eigenstromversorgung:
- Verbrauchsverursacher werden automatisch und digital dokumentiert und Verbrauchsmengen detailliert zugeordnet. 
- Das Dashboard liefert Ihnen die Informationen, womit sich Stromverbräuche sicher einzelnen Gewerken zuordnen lassen. 
- Die erhobenen Daten werden den Abrechnungssystemen in der passenden Struktur und dem benötigten Format zur Verfügung gestellt. 

Vorteile auf einen Blick:
•    Präzise Dokumentation Ihrer Stromverbräuche ohne jeglichen Aufwand & alle benötigten Nachweise jederzeit zur Hand.
•    Dank des intelligenten Stromverteilers mit Drittmengenabgrenzung können Sie Ihre Eigen- und Fremdverbrauche beim Strom exakt dokumentieren und so maximale Transparenz erreichen, ohne jeglichen Aufwand.
•    Das vereinfacht nicht nur die Berechnung Ihrer EEG-Umlage enorm, sondern wirkt sich auch finanziell extrem positiv für Sie aus. 
•    Alle Informationen sind in Echtzeit, auf Knopfdruck und von unterwegs verfügbar. 

Reibungslose Inbetriebnahme:
•    Industriestandard: stabile Industriekomponenten, die hohen Anforderungen genügen
•    Sofort einsatzbereit: Kein IT-Personal vor Ort benötigt, selbstständiges Anmelden in der Cloud
•    Überwachung in Echtzeit: Messwerte weltweit in Echtzeit verfügbar
•    Offen & erweiterbar: Kein Vendor Lock-in, keine proprietären Datenformate, dafür offene Schnittstellen


Sie haben individuelle Anforderungen? 
Kein Problem! Sonderbestückungen sind jederzeit möglich. 
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne! 

Hinweis: Eine Drittbelieferung liegt vor, wenn Ihr Unternehmen einer anderen natürlichen oder juristischen Person Strom zum Letztverbrauch zur Verfügung stellt. Darunter fallen z. B. der Stromverbrauch in vermieteten Räumlichkeiten, Baustrom oder eine bewirtschaftete Kantine. Auch geleaste Geräte wie z. B. Getränkeautomaten, Drucker/Kopierer oder gemietete IT-Infrastruktur gelten als Drittverbraucher.
Kommt Ihr Unternehmen der Nachweispflicht nicht nach oder erfolgt die Abgrenzung fehlerhaft, drohen der Verlust der Vorteile, Nachzahlungen und die Aberkennung der Bewilligung.