Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern für den Onlineshop der JÄGER DIREKT
Anbieterinformationen
JÄGER DIREKT - Jäger Fischer GmbH & Co. KG
OPUS Str. 1
64646 Heppenheim
E-Mail: info@jaeger-direkt.com
Tel.: 06164 9300-50
Fax: 06164 9300-69
USt.-ID: DE 814 444 002
HRA 70766 - Amtsgericht Darmstadt
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Jäger GmbH Verwaltungsgesellschaft
HRB 70834 - Amtsgericht Darmstadt
Geschäftsführer: Thomas Jäger
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen uns, der Firma Jäger Fischer GmbH & Co. KG (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") über diesen Online-Shop, per E-Mail, per Telefax, per Telefon, schriftlich oder auch persönlich geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, zB durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Wir beliefern keine Endverbraucher.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, unserer Annahmeerklärung und unserer Versand- & Zahlungsbedingungen.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Registrierung in unserem Online-Shop
(1) Sie können in unserem Online-Shop Waren oder Dienstleistungen nur als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen bei Registrierung frei gewählten Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen.
(2) Sie können Ihre Registrierung jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.
(3) Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation, die Sie unter folgendem Link abrufen können: Zur Datenschutzerklärung.
(4) Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, d.h. Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Personen in Ihrem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb. Dort können Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen dort hinterlegt haben, gelangen Sie jeweils zunächst auf die Seite „"Bestellung abschließen", auf der Sie Ihre Daten aus der Registrierung bestätigen bzw. Ihre Daten anpassen und anschließend die Versand- und Zahlungsart auswählen können.
(3) Schließlich öffnet sich eine Bestellübersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben und die Zusammenfassung der Kosten überprüfen können. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen.
(4) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersichtsseite angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Damit gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren und Dienstleistung ab. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Änderung der Bestellung oder der Daten leider nicht mehr möglich. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung und/oder Buchung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(6) Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen.
(7) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(8) Eine Bestellung ist nur möglich, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button " Ich habe die AGB gelesen und bin mit ihnen einverstanden" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(9) Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 4 Software
(1) Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software an Endkunden berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.
(4) Die erworbenen Nutzungsrechte werden jeweils dem Endanwender mittels eines Freischaltcodes erteilt.
(5) Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.
(6) Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.
(7) Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers oder per Download. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.
(8) Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.
(9) Der Kunde ist für das Vorliegen und die Beschaffung ausreichender Lizenzen/Nutzungsrechte verantwortlich.
§ 5 Produkte zur Steuerung und Überwachung der Gebäudetechnik
(1) Bestellt der Kunde ein OPUS greenNet ViToo, muss dieses für die Nutzung durch den jeweiligen Endkunden via Softwarelizenzschlüssel freigeschaltet werden. Dazu leiten wir die Daten des Endkunden aus der Bestellung an einen Lizenzdienstleister weiter, der den Softwarelizenzschlüssel mit den entsprechend der für die überlassene Software bestellten Funktionen an den Kunden übermittelt wird. Dies kann nach unserer Wahl elektronisch oder auf Datenträger erfolgen. Für Kunden werden Produktschulungen und Ausbildungswege bis hin zur speziellen Zertifizierung angeboten.
(2) Zur Vertriebsunterstützung und Eigennutzung können dem Kunden Demonstrations- und NFR-Versionen (nicht für den Wiederverkauf bestimmt) zur Verfügung gestellt werden. Für die Anwendung der Produkte bieten wir unseren Kunden und auf Wunsch auch Endkunden, Unterstützung bei der Anwendung durch unser Service- und Hotlineteam werktäglich in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr an. Nach Marktfreigabe können Updates entsprechend der aktuell gültigen Preisliste durch uns erworben werden.
§ 6 Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung
(1) Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils im Warenkorb aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Versandadresse.
(2) Die Gefahr des Untergangs der Ware geht bei allen Lieferungen mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der Versand mit einem eigenen Fahrzeug durchgeführt wird.
(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(4) Termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.
(5) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
(6) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.
(7) Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Kunde baldmöglichst mit.
(8) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies unverzüglich mit.
(9) Lagermäßig geführte und im Katalog ausgewiesene kleinste Verpackungseinheiten können aus Rationalisierungsgründen nicht angebrochen werden. Bei Bestellung abweichender Stückzahlen wird die nächsthöhere Verpackungseinheit geliefert.
(10) Näheres findet sich im Angebot.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.
(3) Wir nehmen diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
(4) Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist weiterhin zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
§ 8 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, sind Nettopreise, zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Ist der Nettopreis auf Basis einer Cu-Del-Notierung angegeben (teilweise Kabel und Leitungen), erfolgt die Berechnung des Kupferzuschlages nach aktueller Metall-Tages- Notierung + 1% Bezugskosten. Dieser ist in den Preisen nicht enthalten und wird im Warenkorb und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Die entsprechenden Versandkosten/Bearbeitungsgebühren werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Standardlieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen ab einer Bestellsumme von 99,00 Euro versandkostenfrei.
(3) Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet. Ist eine Verpackung erforderlich, wird die von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zurückgenommen. In unseren Preisen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Kosten für Verpackung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten.
(4) Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Zahlungen sind unabhängig von Rechnungsstellung oder Rechnungserhalt sofort mit Auslieferung der Ware fällig. Zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung der Ware bzw. Fälligkeit, ist er berechtigt, vom Rechnungsbetrag 2 % Skonto in Abzug zu bringen. Alternativ kann der Kunde ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum mit einem Skontoabzug von 2%. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
(5) Wir sind berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlungen zu verlangen.
(6) Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Bei Neukunden erfolgt die erste Lieferung gegen Vorkasse oder Barzahlung.
(7) Wenn wir Ihre Bestellung gemäß § 3 Abs. 2 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(8) Für die Artikel die unter das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) fallen ein Entsorgungszuschlag. Dieser ist in den angezeigten Preisen nicht enthalten und wird bei Online-Käufen im Warenkorb separat ausgewiesen.
(9) Näheres findet sich im Angebot und im Einkaufskatalog.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen die Rechnungen auch auf elektronischem Wege übermittelt werden können. Der Rechnungsversand erfolgt Online, per Mail, per Post kann aber auch im Paket mitgeschickt werden, entsprechend der individuellen Einstellung des Kunden.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergünstigungen hinfällig.
(5) Die Online-Rechnung berechtigt gemäß § 14 Abs. 1 UStG zum Vorsteuerabzug.
(6) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
(7) Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
§ 10 Gewährleistung bei Warenkäufen
(1) Wir leisten Gewähr wie folgt:
- a) Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
- b) Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden, in jedem Fall aber vor Weiterverkauf, Verarbeitung, Verbrauch oder Einbau unverzüglich, schriftlich zu rügen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Kunde hat die Art des Sachmangels in der Mitteilung möglichst genau anzugeben. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung - spätestens vor Ablauf eines Jahres seit Ablieferung - schriftlich geltend zu machen. Erfüllt der Kunde die vorgenannten Verpflichtungen nicht, so gilt die Ware als genehmigt. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen alle Ansprüche und Rechte aus der Mängelhaftung für die Mängel, die hätten erkannt und gerügt werden müssen.
- c) Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
- d) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
- e) Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
- f) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
- g) Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
(2) Nacherfüllungskosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht wurde, werden nicht übernommen.
(3) Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
(4) Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
(5) Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen.
(6) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
(7) Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen ersetzen.
(8) Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
(9) Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.
(10) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
§ 11 Haftung
(1) Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, wenn wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
(2) Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen;
(3) Unsere Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
- a) Ansprüche des Kunde wegen Mängeln sind bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist.
- b) Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 in Verbindung mit § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 in Verbindung mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises bzw. der Jahresnutzungsgebühr begrenzt.
- c) Schadenersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
- d) Die Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Partners eingetreten, ist sein Rücktritt ausgeschlossen.
(5) Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z.B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z.B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste für Service- und Dienstleistungen.
§ 12 Urheberrechte
Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Onlineshop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 13 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
(1) Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
(2) Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:
- a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.
- b) Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
- c) Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
- d) Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z.B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
- e) Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
(4) Im Verzugsfall kann der Kunde uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Ist bei uns bis zum Ablauf der Nachfrist nicht die Erklärung des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der Frist ablehne, bleiben wir zur Leistung berechtigt.
(5) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden die zum Zeitpunkt des Verzugseintritts sämtliche aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
§ 14 Informationspflichten nach §18 BattG
(1) Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, die gekennzeichneten Produkte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Der Kunde soll Fehlwürfe vermeiden durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen. Die Adressen der kostenlosen Rücknahmestellen sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfahren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Alt-Batterien zu vermeiden. Bei der Auswahl der Batterien sollte darauf geachtet werden, dass es sich um aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer handelt. Der Kunde wird gebeten, die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem er Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.
(3) Es wird empfohlen, wo möglich, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
(4) Batterien können chemische Gefahrstoffe enthalten, die sowohl die Umwelt belasten und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Insbesondere beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist Vorsicht geboten, da sich diese zudem bei unsachgemäßer Behandlung leicht entzünden können und Brände verursachen können.
(5) Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesem entsorgt werden.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Vertrag ist deutsches Recht ausschließlich maßgebend, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher der Sitz des Verkäufers, Darmstadt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Stand: 06.03.2024